Das Baurecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen allen am Bau Beteiligten:
dem Bauherren, den Handwerkern und Architekten sowie sonstigen Fachplanern.
Die Anwaltskanzlei Terboven berät und vertritt Bauträger, Handwerksbetriebe,
Architekten, aber auch private Bauherren und wird außergerichtlich und
gerichtlich tätig bei auftretenden Problemen wie:
Feststellung und Beweissicherung von Baumängeln sowie ihre Beseitigung,
Gewährleistung, Schadensersatz, Baukostenüberschreitung, verzögerte Bauausführung oder -behinderung, Regelung von Vergütungs- und Honoraransprüchen, Auftragsentzug, Kündigung des Auftrags, Sicherheitseinbehalte, Bürgschafts- und Verjährungsfragen.
Carsten Terboven
Hausfeld 13
45891 Gelsenkirchen
Telefon +49 209 3861473
Telefax +49 209 3861473
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